Grundtabelle
Willkommen bei der Grundtabelle für EinkommensteuerKostenloser Download der Einkommensteuer GrundtabelleAus der Grundtabelle können Sie die Einkommensteuer bei Einzelveranlagung ablesen. Sie können die Grundtabelle gleich hier kostenlos downloaden:
Oder Sie können einen Einkommen- bzw. Lohnsteuerrechner downloaden unter: Grundtabelle oder Splittingtabelle?Ob die Grundtabelle oder die Splittingtabelle anzuwenden ist, richtet sich danach, ob Sie mit Ihrem Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Für die Zusammenveranlagung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Splittingtabelle angewendet. Es kann im Ausnahmefall - trotz Anwendung der Grundtabelle - günstiger sein auf die Zusammenveranlagung zu verzichten und die getrennte Veranlagung zu beantragen. Sie sollten daher immer beide Steuerberechnungen durchführen. Hier finden Sie die Splittingtabelle für die Ermittlung der Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehegatten. Wie hoch die Steuerersparnis durch die Anwendung der Splittingtabelle im Gegensatz zur Grundtabelle ist, finden Sie auf einer Steuerberater Webseite. Anwendung der SteuertabellenBitte beachten Sie, dass die Grundtabelle als auch die Splittingtabelle die Jahressteuer enthalten. Außerdem sind beim Einkommen bereits alle Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie müssen also zunächst das sogenannte zu versteuernde Einkommen ermitteln und dann aus der Steuertabelle die Steuer ablesen.
Sollten Sie ausländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind oder andere steuerfreie Einnahmen erzielt haben, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen, dann können Sie Ihre Einkommensteuer nicht mehr mit der Grundtabelle oder Splittingtabelle ermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Grundtabelle nicht die ab 250.000 geltende Reichensteuer mit 45% beinhaltet. Die Reichensteuer gilt nur für sogenannte Überschusseinkünfte und nicht für Gewinneinkünfte.
In der Grundtabelle sind sowohl der Durchschnittssteuersatz als auch der Grenzsteuersatz ausgewiesen. Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie viel Steuer Sie bezogen auf Ihr Einkommen zahlen. Der Grenzsteuersteuersatz gibt dagegen an, wie hoch die steuerliche Belastung der zuletzt verdienten 100 Euro ist. Beide Steuersätze sind für die Einkommensteuer, als auch für die Gesamtsteuerbelastung nach Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von 9% ausgewiesen. Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Steuererklärung und SteuerprogrammeIm Durchschnitt erhalten Sie bei einem Lohnsteuerjahresausgleich ca. 1.000 Euro erstattet, weil die Lohnsteuertabellen (basierend auf Grundtabelle bzw. Splittingtabelle) nicht Ihre steuerlich absetzbaren Ausgaben berücksichtigen können. Deswegen sollten Sie, sofern Sie steuerlich abzugsfähige Aufwendungen hatten, eine Steuererklärung abgeben. Das gilt um so mehr, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Durch die besonders hohe Besteuerung und hohen Steuersätzen kommt es oft zu 5-stelligen Steuererstattungen. Hier erhalten Sie professionelle Steuerberatung bei Abfindungen.
Sollten Sie Fragen haben, was Sie bei Ihrer Steuererklärung bzw. Steuerausgleich von der Steuer absetzen können, dann finden Sie ein sehr interessantes Angebot unter www.Lohnsteuerjahresausgleich.com. Sollten Sie Ihren Lohnsteuerjahresausgleich selbst erstellen, dann finden Sie hier einen Test der besten Einkommensteuerprogramme. Ein kleiner Tipp am Rande: Eine Steuererklärung bzw. Lohnsteuerjahreserklärung kann noch 7 Jahren abgegeben werden. Leider lehnen die Finanzämter oftmals zu Unrecht sogenannte Antragsveranlagungen ab. LohnsteuertabellenAus der Grundtabelle bzw. Splittingstabelle leiten sich die monatlichen Lohnsteuertabellen ab. Wenn Sie wissen möchten, was Sie monatlich an Lohnsteuer entrichten bzw. einbehalten müssen, dann benötigen also nicht die Grundtabelle oder die Splittingtabelle, sondern die Lohnsteuertabellen. Die Lohnsteuertabelle können Sie unter www.Lohnsteuertabelle-online.de kostenlos als PDF-Datei downloaden. Grundtabelle ist eine Seite der Firma Cyberlab GmbH.Wir entwickeln seit vielen Jahren erfolgreich Software, wie z.B. WinAhnen, Animake und Datatron, insbesondere aber entwickeln seit Jahren die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter. Das Buchhaltungsprogramm MS-Buchhalter ist speziell für Freiberufler und Kleinunternehmer entwickelt worden. Es würde uns freuen, wenn Sie unsere Programme kostenlos downloaden und wünschen viel Erfolg und Freude mit unserer Software. < Cyberlab | Software | Support | English > Top Grundtabelle |